
Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) halten den gestern von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf einer 12. GWB-Novelle für einen ersten, aber keinesfalls ausreichenden Schritt zur Sicherung der Pressevielfalt im digitalen Zeitalter. Wesentliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren seien unverzichtbar, um das veraltete Print-Pressekartellrecht an die Realität der digitalen Transformation anzupassen. Außerdem fehlten Anpassungen des § 19a GWB, um einen fairen Wettbewerb im Bereich der Verbreitung digitaler Presse über digitale Gatekeeper endlich effektiv durchzusetzen.
Was die Novelle bringt – und was noch
fehlt
Positiv zu bewerten ist dieAnhebung der Umsatzschwellen
in der Fusionskontrolle(§ 35 GWB).
Gleiches gilt für dieEntfristung der Erleichterung
verlagswirtschaftlicher Kooperationen in § 30 Abs. 2b
GWB, die zudem auf private Rundfunkveranstalter
ausgeweitet wird. MVFP und BDZV begrüßen
schließlichÄnderungen bei der Sanierungsfusion (§ 36
GWB), die nun für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage
jeder Größe gilt und auch die Gründung von
Gemeinschaftsunternehmen einschließt.
Die zunehmend existenziellen Herausforderungen für die private Presse aus der digitalen Transformation werden jedoch nicht wirklich adressiert. Während Zeitungen und Zeitschriften im Durchschnitt schon heute mehr als die Hälfte ihrer Leserinnen und Leser allein mit digitalen Angeboten erreichen dürften, sind die gedruckten Ausgaben publizistisch wie ökonomisch weiterhin unverzichtbar, werden aber durch ein nicht mehr zeitgemäßes Pressekartellrecht daran gehindert, die nötigen Effizienzen zu heben. Mit Blick auf die gedruckte Presse sind folgende Maßnahmen im GWB dringend erforderlich:
Auf der anderen Seite wird die publizistisch wie ökonomisch immer wichtigere digitale Presse zu immer größeren Anteilen von marktübergreifend mächtigen Unternehmen im Sinne von § 19a GWB verbreitet, die endlich effektiv zu einem fairen Wettbewerb in ihrer Pressevertriebsfunktion verpflichtet werden müssen. Keine der nötigen Verbesserungen des § 19a GWB sind im Regierungsentwurf enthalten (ex-lege-Wirkung der Verbote, Beweislastumkehr, effektive private Durchsetzung, verbindlicher Streitbeilegungsmechanismus)
Dringender Handlungsbedarf
MVFP und BDZV appellieren an Bundestag, Bundesrat und
Bundesregierung, die Novelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren
nachzubessern. Die digitale Transformation der Presse ist von
essenzieller Bedeutung für unsere freie, informierte und
demokratische Gesellschaft. Das Kartellrecht sollte diese
Transformation aktiv unterstützen.